Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
für den Gefühlshelden-Workshop
Veranstalterin
Veranstalterin des Gefühlshelden-Workshops ist:
Beate Gruber – Familienmentorin mit Herz/ für starke Eltern & starke Kinder
Schölbing 307 / 8230 Hartberg
Telefon: 0664/4605774
E-Mail: office@beategruber.at
Website: beategruber.at
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme am Gefühlshelden-Workshop von Beate Gruber.
Mit der telefonischen Anmeldung und der anschließenden Bezahlung der Teilnahmegebühr akzeptiert die erziehungsberechtigte Person diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
Die jeweils aktuellen Angaben zu Termin, Veranstaltungsort, Workshopzeiten, Altersgruppe, Teilnehmerzahl, Inhalt und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Workshopbeschreibung auf der Website, dem Flyer oder der persönlichen Anmeldebestätigung.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Gefühlshelden-Workshop erfolgt telefonisch bei Beate Gruber.
Nach der telefonischen Anmeldung erhält die erziehungsberechtigte Person die Zahlungsinformationen für die Teilnahmegebühr.
Die telefonische Anmeldung allein stellt noch keine verbindliche Platzreservierung dar. Der Platz wird erst mit dem vollständigen Eingang der Teilnahmegebühr auf dem bekannt gegebenen Konto verbindlich reserviert.
Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach der telefonischen Anmeldung zu überweisen.
Geht die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig ein, kann der vorgemerkte Platz ohne weitere Verpflichtung an ein anderes Kind vergeben werden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 6 Plätze.
4. Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Workshopbeschreibung beziehungsweise der persönlichen Information bei der Anmeldung.
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das von der Veranstalterin bekannt gegebene Konto.
Die Teilnahmegebühr ist vollständig zu bezahlen. Eine Teilnahme ohne vorherigen vollständigen Zahlungseingang ist grundsätzlich nicht möglich.
5. Leistungen der Veranstalterin
Der Umfang des Workshops ergibt sich aus der jeweiligen Workshopbeschreibung.
Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Inhalte, Übungen oder den Ablauf des Workshops anzupassen, sofern dadurch der grundsätzliche Charakter und das Ziel des Workshops nicht wesentlich verändert werden.
Der Gefühlshelden-Workshop dient der Förderung emotionaler und sozialer Fähigkeiten. Er ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische, psychologische oder sonstige therapeutische Behandlung.
Es wird kein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher oder pädagogischer Erfolg geschuldet oder garantiert.
6. Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitliche Angaben
Die erziehungsberechtigte Person bestätigt, dass das angemeldete Kind körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, am Workshop teilzunehmen.
Alle gesundheitlichen Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen, regelmäßig benötigten Medikamente oder sonstigen betreuungsrelevanten Informationen sind der Veranstalterin vor Beginn des Workshops vollständig mitzuteilen.
Änderungen des Gesundheitszustandes oder andere wichtige Informationen sind ebenfalls unverzüglich bekannt zu geben.
Die Veranstalterin entscheidet auf Grundlage der bekannt gegebenen Informationen, ob eine sichere Teilnahme möglich ist.
Kinder mit ansteckenden Erkrankungen, Fieber, Erbrechen, Durchfall oder anderen akuten Krankheitssymptomen dürfen nicht am Workshop teilnehmen.
7. Aufsichtspflicht, Bringen und Abholen
Die Aufsichtspflicht der Veranstalterin beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes zu Beginn der offiziellen Workshopzeit und endet mit dem Ende der offiziellen Workshopzeit beziehungsweise mit der Abholung des Kindes.
Vor Beginn und nach Ende der vereinbarten Workshopzeit besteht keine Aufsichtspflicht der Veranstalterin.
Die erziehungsberechtigte Person verpflichtet sich, das Kind pünktlich zu bringen und abzuholen beziehungsweise für eine verlässliche Abholung durch eine berechtigte Person zu sorgen.
Während des Workshops muss zumindest eine erziehungsberechtigte Person oder eine bekannt gegebene Notfallkontaktperson telefonisch erreichbar sein.
8. Notfälle
Die erziehungsberechtigte Person bestätigt, der Veranstalterin alle für die sichere Betreuung des Kindes wichtigen gesundheitlichen Informationen bekannt gegeben zu haben.
Im Notfall ist die Veranstalterin berechtigt, notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und, sofern erforderlich, den Rettungsdienst beziehungsweise medizinische Hilfe zu verständigen.
Die erziehungsberechtigte Person oder die angegebene Notfallkontaktperson wird so rasch wie möglich verständigt.
9. Verhalten und Workshopregeln
Die teilnehmenden Kinder haben den altersgerechten Anweisungen der Veranstalterin Folge zu leisten und die gemeinsam vereinbarten Workshopregeln einzuhalten.
Ein respektvoller und sicherer Umgang innerhalb der Gruppe ist Voraussetzung für die Teilnahme.
Die Sicherheit und das Wohl aller teilnehmenden Kinder haben oberste Priorität.
10. Ausschluss vom Workshop
Sollte ein Kind trotz wiederholter altersgerechter Hinweise erheblich gegen die Workshopregeln verstoßen oder durch sein Verhalten die eigene Sicherheit, die Sicherheit oder das Wohl anderer Kinder oder der Veranstalterin gefährden, behält sich die Veranstalterin vor, das Kind vorübergehend oder dauerhaft vom weiteren Workshop auszuschließen.
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn eine sichere Betreuung innerhalb der Gruppe nicht mehr gewährleistet werden kann.
In diesem Fall wird die erziehungsberechtigte Person beziehungsweise die angegebene Notfallkontaktperson verständigt. Das Kind ist unverzüglich abzuholen oder die Abholung ist zu organisieren.
Bei einem berechtigten Ausschluss aufgrund des Verhaltens des Kindes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
11. Rücktritt und Stornierung durch die erziehungsberechtigte Person
Eine Absage oder Stornierung muss der Veranstalterin möglichst rasch Telefonisch mitgeteilt werden.
Bei einer Absage aus persönlichen Gründen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr.
Kann der frei gewordene Platz durch ein anderes Kind besetzt werden, kann die Veranstalterin die Teilnahmegebühr aus Kulanz ganz oder teilweise zurückerstatten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Nach vorheriger Absprache kann ein geeignetes Ersatzkind benannt werden, sofern dieses die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Veranstalterin der Übertragung zustimmt.
Das bloße Fernbleiben vom Workshop gilt nicht als Stornierung. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch durch das Kind beziehungsweise die erziehungsberechtigte Person besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
12. Krankheit und Rückerstattung
Kann ein Kind aufgrund einer Erkrankung überhaupt nicht am Workshop teilnehmen, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr ausschließlich gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zurückerstattet.
Die ärztliche Bestätigung ist unmittelbar nach dem Arztbesuch bei der Veranstalterin vorzulegen.
Werden aufgrund einer Erkrankung nur einzelne Workshoptage versäumt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung oder auf einen Ersatztermin.
Eine Übertragung nicht besuchter Workshoptage auf einen späteren Workshop ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der Veranstalterin möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Bei einer Absage oder Nichtteilnahme aus anderen persönlichen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
13. Absage oder Änderung durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich vor, den Workshop aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Erkrankung der Veranstalterin, Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Veranstaltungsortes, behördlichen Einschränkungen oder anderen unvorhersehbaren Umständen vor.
Wird der gesamte Workshop von der Veranstalterin abgesagt, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet. Alternativ kann im Einvernehmen mit der erziehungsberechtigten Person ein Ersatztermin angeboten werden.
Bei einer notwendigen kurzfristigen Änderung der Workshopzeiten werden die Erziehungsberechtigten so rasch wie möglich informiert.
14. Rücktrittsrecht bei telefonischer Anmeldung
Beim Gefühlshelden-Workshop handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, die zu einem bestimmten Termin beziehungsweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht wird.
Für solche Verträge besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 des österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Die in diesen Bedingungen angeführten Stornierungs- und Rückerstattungsregelungen bleiben davon unberührt.
15. Haftung
Die Veranstalterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Personenschäden oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Trotz sorgfältiger Organisation, altersgerechter Anleitung und Beaufsichtigung können Unfälle, Verletzungen oder Schäden nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verschwiegene Angaben der erziehungsberechtigten Person entstehen, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung von mitgebrachten Gegenständen, Kleidungsstücken, Wertgegenständen oder elektronischen Geräten wird keine Haftung übernommen, sofern die Veranstalterin den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
16. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen eines Kindes werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der erziehungsberechtigten Person für Werbe- und Informationszwecke verwendet.
Die Zustimmung zu Foto- oder Videoaufnahmen ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Workshop.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Beiträge oder bereits gedruckte Werbematerialien können unter Umständen nicht vollständig zurückgerufen werden.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Foto- und Videoeinwilligung.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung des Gefühlshelden-Workshops befinden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung beziehungsweise Datenschutzinformation.
Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website unter „Datenschutz“ abrufbar.
18. Änderungen dieser Bedingungen
Es gelten jene Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website veröffentlicht beziehungsweise der erziehungsberechtigten Person zur Verfügung gestellt wurden.
Nachträgliche Änderungen wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Verträge aus, sofern sie nicht ausdrücklich gemeinsam vereinbart wurden oder zwingende gesetzliche Gründe eine Änderung erforderlich machen.
19. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte eingeschränkt werden.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: August 2026